Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rechtliche Information
Angaben gemäß § 5 TMG, Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Schweiz: Synop-Sys Organisationsentwicklung GmbH, Mühlentalstrasse 252, 8200 Schaffhausen (im Folgenden Synop-Sys)
Österreich: Synop-Sys c/o Armin Ziesemer, Jägerwirtstraße 10, 5412 Puch b. Hallein (Salzburg)
Kontaktformular hier
Für Österreich: Gewerbeberechtigt für Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, eingeschränkt auf Strategische Unternehmensführung, Operative Unternehmensführung, Betriebswirtschaftliche Belange, Personalwesen, Unternehmensorganisation u. Wirtschaftsmediation. (GISA-Zahl: 33471808)
Es besteht keine Mehrwertsteuerpflicht.
2. Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und beratungsverträge
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote und -leistungen, welche durch Synop-Sys, vertreten durch Armin Ziesemer, ausgeführt werden. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln das Vertragsverhältnis gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Organisation oder der/die Klient/in (Klient) ein Beratungsangebot annimmt und sich zum Zwecke der Beratung und/oder Organisationsentwicklung an Armin Ziesemer wendet.
Armin Ziesemer ist berechtigt, eine Beratungsleistung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Beide Vertragspartner können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Dienstleistung bestehen.
3. Grundsätzliches
Armin Ziesemer arbeitet nach den Grundüberzeugungen der Transaktionsanalyse. Zudem unterstellt er sich den Standesregeln der International Transactional Analysis Association (ITAA) sowie der Schweizer Gesellschaft für Transaktionsanalyse. Beratung mit dem Ziel der Persönlichkeitsentwicklung ist intim und einer besonderen Vertraulichkeit unterworfen. Dasselbe gilt für Organisationsentwicklungen. Armin Ziesemer garantiert absolute Vertraulichkeit über Organisationen, Personen und Inhalte der erbrachten Beratungsleistungen. Anderslautende Vereinbarungen bspw. für Testimonials oder Werbezwecke werden separat vereinbart.
In Einzelberatungen ist der Klient zu einer aktiven Mitwirkung am Prozess nicht verpflichtet. Eine erfolgversprechende Beratung ist jedoch in der Regel nur durch eine aktive Mitwirkung des Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für umfassende Auskünfte über den jeweiligen Beratungskontext.
In der transaktionsanalytischen Beratung sind wechselseitige Übereinkünfte ein zentrales Arbeitsinstrument. Aufgrund sich ändernder Umstände während des Arbeitsverhältnisses sind alle Prozessbeteiligten aufgefordert, Änderungen rechtzeitig für einen gelingenden Prozess transparent zu machen. Diese Haltung unterscheidet sich von einer rigide auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtetes Vorgehen.
4. Absagen
Terminabsprachen sind bindend. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist er mindestens 24 Stunden, jedoch so rasch wie möglich telefonisch oder schriftlich abzusagen. Sollte ein Termin kurzfristig oder gar nicht abgesagt werden, behält sich Synop-Sys vor, 75% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Im Wiederholungsfall ist der gesamte Betrag zu entrichten. Als Kalkulationsbasis dient die vereinbarte Länge der Beratung oder Sitzung.
5. Honorar und Rechnungstellung
Die Sitzung wird auf Basis eines vorab vereinbarten Stundensatzes berechnet. Das Grundhonorar beträgt CHF 160.- pro Stunde (60 Minuten) für Einzelpersonen. Einzelcoachings in Organisationen werden üblicherweise individuell vereinbart, da sie meist in Verbindung mit weiteren Leistungen anfallen. Werden ausschliesslich Einzelcoachings vereinbart, beträgt der Stundensatz CHF 250.-.
Für Leistungen in Organisationen werden je nach Art des Mandates individuelle Verträge vereinbart. Der Normalstundensatz beträgt CHF 250.-. Ein Arbeitstag beträgt 8h (Tagessatz CHF 2'300.-). Non-Profit-Organisationen wird ein Rabatt von 15% gewährt. Vor- und Nachbereitung wird fallweise vereinbart. Üblicherweise werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Je nach empfundenen Nutzen und gefühltem Beratungserfolg wird es der Klientin, dem Klienten bzw. der Organisation ans Herz gelegt, das Honorar entsprechend der jeweiligen Einkommens- resp. Gewinnsituation zu erhöhen, wobei das Maximum bei natürlichen Personen bei CHF 300.- und bei juristischen unbegrenzt angesetzt wird.
In begründeten Ausnahmefällen bezüglich der Einkommenssituation oder der wirtschaftlichen Umstände behält sich Synop-Sys vor, mit minder bemittelten Klienten und besonders bedürftigen Organisationen gesonderte Honorarvereinbarungen zu treffen.
Für Erzählanlässe im privaten Umfeld werden als Grundhonorar CHF 300.- verrechnet. Je nach Komplexität des Anlasses können zusätzliche Kosten anfallen. Für reine Erzählanlässe bei Firmen, finanzierten Grossanlässen und Vereinen beträgt das Grundhonorar CHF 1'200.-. Wollen Märchen für Projekte zur Werte- und/oder Kulturentwicklung genutzt werden, wird die Vorbereitung zum Normalstundensatz von CHF 250.- verrechnet. Besondere Anlässe werden auf Basis einer individuellen Offerte vereinbart. Sponsoring- sowie Spendenbeiträge sind möglich.
Bei Ausfällen, welche aufgrund von Krankheit, Unfall , höherer Gewalt oder sonstiger unter Menschen verständlichen Gründen verursacht werden, suchen beide Parteien nach einer einvernehmlichen Lösung.
Fallen ausserordentliche Spesen (z. B. Reisespesen) für weitere Aufwendungen an, werden diese üblicherweise separat in Rechnung gestellt. Der gefahrene Autokilometer wird mit CHF 0.75 bewertet. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden in der Regel 1. Klasse abgerechnet.
Gerät eine Klientin, ein Klient oder eine Organisation in Zahlungsverzug, so ist Synop-Sys berechtigt, die Leistungen sofort zu unterbrechen, bis die ausstehenden Forderungen erfüllt sind. Synop-Sys behält sich vor, Verzugszinsen zu berechnen.
Für den Euroraum gelten üblicherweise dieselben Konditionen. Als Umrechnungsbasis wird der Monatsmittelkurs gewählt.
Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 20 Tage.
6. Haftung
Ein aus den erbrachten Leistungen resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Synop-Sys nicht garantiert werden.
7. Akzept
Mit der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Vorbehalten bleiben explizit schriftlich formulierte, abweichende Vereinbarungen. Die Zusage zu einer Offerte wird als bindend betrachtet.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Parteien sind bestrebt, Streitigkeiten möglichst einvernehmlich zu lösen und sehen dafür ein einfaches und rasches Deeskalationsverfahren vor. Ist dies nicht möglich, gilt Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.
Stand: 20.06.2023
Impressum
Schweiz: Synop-Sys Organisationsentwicklung GmbH, Mühlentalstrasse 252, 8200 Schaffhausen, Email: info@synop-sys.ch, Mobil: +41 79 420 52 46
Österreich: Synop-Sys c/o Armin Ziesemer, Jägerwirtstrasse 10, 5412 Puch bei Hallein
Email: info@synop-sys.at, Mobil: +43 677 64 50 00 29
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